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Ludwig der X. war eigentlich als jüngerer Sohn von der Nachfolge im Herzogtum Bayern ausgeschlossen, erhielt aber von seinem älteren Bruder Wilhelm IV die Mitregierung 1514. Mit diesem erließ er auch am 23.4.1516 die Bayerische Landesordnung - die als Grundlage des deutschen Reinheitsgebots gilt.
Siehe auch: Wilhelm IV. der Standhafte
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