Noch nicht eingeloggt?
Urheberrechtsverletzung oder Fehler entdeckt?
Im bayrischen Reinheitsgebot von 1516 wurde festgeschrieben dass beim Bierbrauen nur Wasser, Hopfen und Malz zu verwenden ist. In neueren Varianten steht die Hefe bereits dabei - sie war auch schon immer notwendig. Das Thema Reinheitsgebot haben wir auch in unseren historischen Beiträgen etwas ausführlicher stehen.
Siehe auch: Hopfen, Malz, Wasser, Hefe
Das ganze Bierlexikon anzeigen.
Noch ist das hier eine '
Draft'-Version der Seite. Das Ganze hier ist nur ein kleines ein Hobby Projekt.